Sollten Sie einzelne der genannten Anforderungen gegenwärtig noch nicht vollständig erfüllen, planen wir gemeinsam mit Ihnen alle notwendigen Weiterbildungsmaßnahmen und stellen eine umfassende Einarbeitung sicher.
Die Stelle ist zunächst befristet auf die Bearbeitung der Corona-Soforthilfen und Corona-Überbrückungshilfen, voraussichtlich bis ca. Oktober 2027.